Sparsamer Youngtimer: Audi Cabriolet
Im September vor 35 Jahren war sie einer der Stars der Internationalen Automobil-Ausstellung in Frankfurt: die seriennahe Studie eines viersitzigen Audi Cabriolets. Mit leuchtend rotem Lackkleid und cremefarbenem Leder-Interieur zog der offene Audi Medien und Publikum im September 1989 in seinen Bann und sorgte dafür, dass einer Serienfertigung nichts mehr im Weg stand. Zwei Jahre später, im Jahr 1991, erfolgte die von Audi-Fans ersehnte Markteinführung des auf dem Audi Coupé der Baureihe »Typ 89« basierenden Cabrios.
Neben einem zeitlosen Design beglückte Autobauer Audi das Cabriolet vor allem mit einem: Qualität. Das Audi Cabrio gilt bis heute als grundsolide, was nicht zuletzt auf der ausgereiften Basis von Audi 80 und Coupé der Generation Typ 89 beruht. Rost ist bei guter Pflege kein Thema, alle Teile sind verzinkt. Zudem ist das Stoffverdeck pflegeleicht und allwettertauglich.
Gleiches gilt für die Technik des Cabrios. Die Motoren mit Leistungsstufen von 90 bis 174 PS und Vier-, Fünf- sowie Sechszylindertriebwerken sind ebenso zuverlässig und haltbar, wie die daran gekoppelten Getriebe. Sogar ein Diesel-Aggregat war in späten Baujahren des von 1991 bis 2000 rund 72.000 Mal gebauten Audis im Programm. Ein seltenes, aber kostensparendes Aggregat, wie das von mir im Kundenauftrag angebotene Audi Cabrio Jahrgang 2000 beweist.
Mit rund 346.000 Kilometern auf dem Zähler läuft es dank regelmäßiger Wartung (eine Akte mit Belegen liegt vor) tadellos und sorgt für verbrauchsarmen Fahrspaß auf langen Touren.
Der Zustand des im seltenen Farbton Nogaroblau perleffekt lackierten Audis ist gut. Abgesehen von kleinen altersbedingten Gebrauchsspuren stehen Karosserie und Interieur gut da. Das Verdeck ist überdies erneuert worden. Anschauen lohnt sich!
Bei Interesse am schicken Frischluft-Youngtimer für Sprit-Knauser melden Sie sich gerne bei mir. Der Audi ist zugelassen und kann nach Absprache besichtigt und Probe gefahren werden.
Hinweis: Beschreibung und Ausstattungsliste erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtum vorbehalten. Die Informationen und Angaben dieses Exposés stellen keine Zusicherung oder Garantie dar, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend. Sie stellen insbesondere keine stillschweigende Zusage oder Garantie betreffend der Beschaffenheit, der Handelsfähigkeit, der Eignung für bestimme Zwecke oder den Nichtverstoß gegen Gesetze oder Patente dar.